4. Rechtlicher Rahmen

Was tut der Staat?

Im Jahr 2008 wurde erstmals mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), ein Leitfaden von der Bundesregierung für die Bundesländer veröffentlicht. In verschiedenen Handlungsfeldern werden darin die zu erwartenden Klimafolgen aufgezeigt und ein Handlungsrahmen zur Anpassung in einem mittelfristigen Prozess präsentiert. Dabei werden sowohl schleichende Veränderungen als auch Extremereignisse berücksichtigt. Ein Handlungsfeld der Anpassungsstrategie umfasst dabei den Küsten- und Meeresschutz1,2.

Zur konkreten Umsetzung der Handlungsoptionen wurde 2011 der Aktionsplan Anpassung (APA) von Bund und Ländern entwickelt. Dieser formuliert spezifische Maßnahmen und informiert über die mögliche Unterstützung der Bundesregierung von Akteuren bei der Umsetzung der Maßnahmen. Außerdem wurde gleichzeitig das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ins Leben gerufen, um (Forschungs-) Projekte zu Themen rund um den Klimawandel und Anpassungsmöglichkeiten, wie etwa EUCC-D Projekte (u.a. GoCoase) zu unterstützen. 2015 wurde der erste Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie mit einem zweiten Aktionsplan Anpassung (APA II) beschlossen und 2020 der zweite Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie mit dem dritten Aktionsplan Anpassung (APA III) veröffentlicht3.

EU – Weißbuch und Strategiepaket

Die EU veröffentlichte 2009 das „Weißbuch“ – „Anpassung an den Klimawandel. Ein europäischer Aktionsrahmen“. Dies ist der erste Ansatz einer Rahmengebung für die Mitgliedsstaaten aber auch Hilfsmittel zur Koordinierung und Stärkung nationenübergreifender Aktionen und Förderung von besonders stark vom Klimawandel betroffenen Ländern4.

Innerhalb der EU-Kommission ist die Generaldirektion Climate Action (DG CLIMA) insbesondere für die Koordinierung der Maßnahmen, die Unterstützung der Mitgliedsstaaten und die Initialisierung regionenübergreifender Maßnahmen zuständig. Gemeinsam mit der Europäischen Umweltagentur (EEA) wurde zudem die Internetplattform „Climate-ADAPT“ zum internationalen Informationsaustausch aufgebaut. Ergänzend erstellte die DG CLIMA im Jahr 2013 das „Strategiepaket zur Anpassung an den Klimawandel“, welches einen Handlungsrahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bietet. Die Strategie beinhaltet u.a. drei konkrete Ziele: Förderung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, Fundierte Entscheidungsfindung und EU-Maßnahmen zur Klimasicherung in vulnerablen Schlüsselsektoren. Sie dient außerdem der Klimafolgenabschätzung sowie dazu menschliche, wirtschaftliche und ökologische Verluste zu minimieren2.

Umsetzung in MV

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Küstenschutzstrategie in einem „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern“, herausgegeben vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festgehalten. In der aktuellen Version berücksichtigt das Regelwerk auch den Klimawandel. Bisher übernehmen überwiegend Deiche, Dünen und Sandvorspülungen die Funktion der Sicherstellung der Küste in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Sicherheitspuffer von aktuell pauschal 100 cm bei der Bemessung von Küstenschutzanlagen soll die Ungewissheiten des Klimawandels abfangen5.

Literaturhinweise

  1. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (2020): Klimaanpassung. Hier lesen.
  2. Umweltbundesamt (UBA) (2018): Deutsche Anpassungsstrategie. Hier lesen. 
  3. Daschkeit, Achim (2020): Klimawandelanpassung – Was macht der Staat?  In: Meer & Küste – Deutsche Ostsee. EUCC – Die Küsten Union Deutschland e.V. (Hrsg.), V. 8, S. 8f. Hier lesen.
  4. Europäische Kommission (2009): Weißbuch – Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen. Brüssel. KOM(2009) 147 endgültig. Hier lesen.
  5. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (2009): Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern. Hier lesen.