Europäische Maßnahmen

Ein wichtiges Instrument zum Schutz und Erhalt der Meeresumwelt ist die Berücksichtigung der marinen Ökosysteme in internationalen Abkommen wie dem Umweltaktionsprogramm (UAP) der Europäischen Gemeinschaft. Die EU legt mit der Formulierung und Verabschiedung eines UAP die mittelfristigen Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik fest.

2013 wurde das 7. Umweltaktionsprogramm „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament verabschiedet, das sich auf den Zeitraum bis 2020 bezog. Am 10. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedstaatenvertreter der vorläufigen politischen Einigung zum 8. Umweltaktionsprogramm zwischen dem EU-Parlament und dem Ratsvorsitz zugestimmt, dass sich auf die europäische Umweltpolitik bis 2030 beziehen soll. 


Küsten- und Meerespolitik der EU

Um die Meeresumwelt zu schützen und wiederherzustellen hat die Europäische Union 2007 ein ganzheitliches Konzept für alle meeresbezogenen Politikbereiche formuliert.

„Die integrierte Meerespolitik der EU ist ein politischer Rahmen, der darauf abzielt, die nachhaltige Entwicklung aller meeresgestützten Aktivitäten und Küstenregionen zu fördern, indem die Koordinierung der Politikbereiche, die die Ozeane, Meere, Inseln, Küstenregionen und Regionen in äußerster Randlage und maritimen Sektoren betreffen, verbessert wird und sektorübergreifende Instrumente entwickelt werden.“

Europäisches Parlament (externer Link)