Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Mit dem ganzheitlichen Konzept für alle meeresbezogenen Politikbereiche sind mehrere Teilziele verbunden. Eines dieser Ziele ist der Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik durch eine umfassende europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung. Diese Zielsetzung wird u. a. durch die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) (2008/56/EG), das 8. EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 und ab 2021 mit dem 9. EU-Rahmenprogramm Horizont Europa mit Leben gefüllt.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist der ökologischen Pfeiler der integrierten Meerespolitik der EU. Ziel der MSRL war/ist es,

„bis 2020 in allen Meeresgewässern der EU einen ´guten Umweltzustand` zu erreichen, ihren Schutz und ihre Erhaltung auf Dauer sicherzustellen und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden“.

Europäisches Parlament (externer Link)

Um die Richtlinie erfolgreich umzusetzen und bis 2020 einen guten Umweltzustand der europäischen Meere zu erreichen, haben die Mitgliedstaaten ökosystemorientierte Strategien für ihre Meeresgewässer entwickelt. Diese werden alle sechs Jahre überarbeitet.

Die übergeordneten Umweltziele sind:

  1. Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung
  2. Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe
  3. Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkung menschlicher Aktivitäten
  4. Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen
  5. Meere ohne Belastung durch Abfall
  6. Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge
  7. Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik