grenzüberschreitende Übereinkommen

Das ganzheitliche Konzept zur Meeres- und Küstenpolitik innerhalb der europäischen Union wird von grenzüberschreitenden Übereinkommen zu regionalen Gewässern flankiert. Die internationalen Übereinkommen werden zwischen den (an das jeweilige Meer angrenzenden) Mitgliedstaaten und benachbarten Staaten geregelt.

  • Nordostatlantik/ Nord- und Ostsee = OSPAR-Übereinkommen (von 2000) – beruht auf den früheren Übereinkommen von Oslo und Paris für den Nordostatlantik und dem früheren Übereinkommen von Helsinki für die Ostsee
  • Mittelmeer = das UNEP-MAP-Übereinkommen von Barcelona (von 1995)
  • Schwarzes Meer = das Übereinkommen von Bukarest (von 1992)

OSPAR

Gegenstandvölkerrechtlicher Vertrag
ZielErhaltung der Meeresökosysteme des Nordost-Atlantiks und dessen Schutz vor nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten
VertragsparteienBelgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz
Europäische Union
AufgabeFormulierung unverbindlicher Empfehlungen
Verabschiedung von Beschlüssen mit rechtsverbindlichem Charakter für die Mitgliedsstaaten

HELCOM

Gegenstandzwischenstaatliche Kommission
Zielgesunde Meeresumwelt des Ostseeraumes
(Der Grundstein für HELCOM wurde bereits im Jahr 1974 mit der Helsinki Convention gelegt. Zielsetzung war damals die Verminderung von Schad- und Nährstoffeinträgen sowie die Befreiung von militärischen und anderen Altlasten im Ostseeraum. Das Abkommen wurde 1992 um den Natur- und Biodiversitätsschutz erweitert.)
Vertragsparteienalle neun Ostsee-Anrainerstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Schweden) und die Europäische Union
AufgabeEmpfehlungen zu Umwelt- und Naturschutzbelangen
Durchführung von Monitoring-Programmen
Erstellung von Zustandsberichten