Das ganzheitliche Konzept zur Meeres- und Küstenpolitik innerhalb der europäischen Union wird von grenzüberschreitenden Übereinkommen zu regionalen Gewässern flankiert. Die internationalen Übereinkommen werden zwischen den (an das jeweilige Meer angrenzenden) Mitgliedstaaten und benachbarten Staaten geregelt.
- Nordostatlantik/ Nord- und Ostsee = OSPAR-Übereinkommen (von 2000) – beruht auf den früheren Übereinkommen von Oslo und Paris für den Nordostatlantik und dem früheren Übereinkommen von Helsinki für die Ostsee
- Mittelmeer = das UNEP-MAP-Übereinkommen von Barcelona (von 1995)
- Schwarzes Meer = das Übereinkommen von Bukarest (von 1992)
OSPAR
Gegenstand | völkerrechtlicher Vertrag |
Ziel | Erhaltung der Meeresökosysteme des Nordost-Atlantiks und dessen Schutz vor nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten |
Vertragsparteien | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz Europäische Union |
Aufgabe | Formulierung unverbindlicher Empfehlungen Verabschiedung von Beschlüssen mit rechtsverbindlichem Charakter für die Mitgliedsstaaten |
HELCOM
Gegenstand | zwischenstaatliche Kommission |
Ziel | gesunde Meeresumwelt des Ostseeraumes (Der Grundstein für HELCOM wurde bereits im Jahr 1974 mit der Helsinki Convention gelegt. Zielsetzung war damals die Verminderung von Schad- und Nährstoffeinträgen sowie die Befreiung von militärischen und anderen Altlasten im Ostseeraum. Das Abkommen wurde 1992 um den Natur- und Biodiversitätsschutz erweitert.) |
Vertragsparteien | alle neun Ostsee-Anrainerstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Schweden) und die Europäische Union |
Aufgabe | Empfehlungen zu Umwelt- und Naturschutzbelangen Durchführung von Monitoring-Programmen Erstellung von Zustandsberichten |