Anpasssungen an den Klimawandel

Der Weltklimarat (IPCC) definiert Klimawandelanpassung als Initiativen und Maßnahmen, um die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der Klimaänderung zu verringern. Die Anpassungsfähigkeit hängt dabei von verschiedenen Parametern wie z.B. dem Wissensstand bezüglich zu erwartender Klimawandelfolgen oder den zur Verfügung stehenden Ressourcen ab. Die Anpassung an den Wandel ist daher aus ethischen, ökologischen und ökonomischen Gründen langfristig nicht ohne Kompromisse tragbar.

Beispiele Anpassungsmaßnahmen:

  • Ausbau von Schutzmaßnahmen in Hochwassergefährdeten-Gebieten
  • Ausbau von Küstenschutzmaßnahmen (z.B. Buhnen, Deiche und Wellenbrecher)
  • Einbeziehung von Anpassungsaspekten in Bebauungspläne (z.B. Häuser auf Stelzen)
  • Ausbau der Infrastruktur im Gesundheitssektor
  • Wassersparmaßnahmen (z.B. Wassertanks)
  • Ausbau der Abwasseranlagen

In Deutschland bildet die 2008 beschlossene Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) den politischen Rahmen für die Klimaanpassung. Dabei soll die Verwundbarkeit von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft gegenüber den Folgen des Klimawandels reduziert und die Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme gesteigert werden. Im Jahr 2011 wurde zudem ein Aktionsplan Anpassung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (APA-DAS) beigefügt, der konkrete Anpassungsmaßnahmen beschreibt. Ein zweiter Aktionsplan Anpassung (APA II) wurde 2015 veröffentlicht. Außerdem wird alle vier Jahre ein Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie herausgegeben.

Bisher wurden zahlreiche Aktivitäten des Aktionsplans Anpassung durchgeführt:

  • Bereitstellen von Wissen, um Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern zu befähigen, Vulnerabilitäten zu erkennen und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu implementieren (z.B. Unternehmen und Kommunen)
  • Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmensetzung zur Integration der Anpassung in allen politischen Handlungsfeldern
  • Integration von Anpassungsmaßnahmen in Objekten unter Bundesverantwortung (z.B. bei Neubau und Sanierungen von Gebäuden)
  • Beitrag der Bundesregierung bei der Umsetzung internationaler Verträge und Richtlinien zur Anpassung an den Klimawandel

Angestoßen von der Hitzewelle 2003, bei der es in Deutschland zu ca. 7.000 zusätzlichen Todesfällen kam, wurde das Hitzewarnsystem vom Deutschen Wetterdienst eingerichtet. Das System warnt vor Hitzeperioden. So können sich z.B. Krankenhäuser in betroffenen Gebieten auf Bereitschaftsdienste einstellen. Um in Zukunft auch besser auf Hochwasser eingestellt zu sein und schnell auf die aktuelle Hochwasserlage reagieren zu können, hat die Bundesregierung zudem ein 5-Punkte-Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz verabschiedet.

Anpassungspolitik in Deutschland