Einführung

Der Wandel des Klimas zählt zu den größten Herausforderungen, denen wir Menschen im 21. Jahrhundert gegenüberstehen. Er bedroht unsere natürliche Lebensgrundlage, grundlegende Menschenrechte, Gesundheit und Wohlstand ebenso wie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in zahlreichen Ländern.

Mit Blick auf Gerechtigkeit, Frieden und Stabilität weltweit kann der Umgang mit dem Wandel und Schutz des Klimas sowie die Anpassungen an nicht mehr abwendbare Folgen nicht losgelöst von anderen Ländern betrachtet werden. Denn die Veränderungen treffen „diejenigen am härtesten, die zu den ärmsten und verletzlichsten Bevölkerungsschichten gehören, in der Regel nur in geringem Maße zu seinen Ursachen beigetragen haben und sich am wenigsten an ihn anpassen können.“ (HERMWILLE, 2017, S. 3) Daher gilt die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnete „Agenda 2030“ gleichermaßen für reiche wie arme Länder. Sie verbindet Aspekte menschlicher Entwicklung mit nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung und dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung ökologischer Lebensgrundlagen.

Parallel hat sich Deutschland mit Unterzeichnung des „Pariser Klimaabkommen“ 2015 dazu verpflichtet, seinen Beitrag dazu zu leisten, den menschengemachten Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2° C und möglichst auf unter 1,5° C zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es Treibhausgasemissionen zu reduzieren und z. B. fossile Energieträger sukzessive durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Zudem haben die Industrieländer zugesagt, Entwicklungsländern beim Klimaschutz und den Anpassungen an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen, indem z. B. Wissen und Technologien geteilt werden.

Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wird (im Folgenden als grüner Wasserstoff bezeichnet), sowie Folgeprodukte (Power-to-X) sind zukunftsorientierte Technologien, die dazu beitragen können, die notwendige Energiewende auszugestalten und den Klimaschutz in verschiedenen Anwendungsbereichen zu befördern. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn Produktion, Transport und Nutzung sowie Wartung und Rückbau von Anlagen grünen Wasserstoffs Nachhaltigkeitskriterien unterliegen, die gewährleisten, dass die übergeordneten Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens nicht ver- bzw. behindert werden.

„Das Pariser Klimaschutzabkommen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklungen mit den Sustainable Development Goals definieren einen internationalen rechtlichen Referenzrahmen für die bevorstehende Transformation. Dieser Rahmen ermöglicht es nun, die Transformation hin zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten und zu vermeiden, dass die Transformation von katastrophalen Auswirkungen ungebremsten Klimawandels getrieben wird. Die beiden Agenden lassen sich nur gemeinsam erreichen. Ohne nachhaltige Entwicklung sind die Klimaschutzziele des Paris Agreement nicht zu erreichen. Umgekehrt lassen sich auch die Entwicklungsziele, sowohl in den Entwicklungsländern als auch in Industrieländern nicht erreichen. Erneuerbare Energien sind für beide ein zentraler Baustein.“ (HERMWILLE, 2017, S. 1)

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Agenda 2030 und seine Bedeutung für die Herstellung und Verwendung von grünem Wasserstoff. Im ersten Teil werden die Ziele und Unterziele der Agenda 2030 betrachtet sowie auf die Funktion und den Nutzen von sich daraus ableitenden Indikatoren eingegangen (Kapitel 2). Anschließend werden Chancen und Risiken entlang der Wertschöpfungskette von grünem Wasserstoff beleuchtet (Kapitel 3). Schließlich werden die Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff in die 17 übergeordneten Ziele der Agenda 2030 eingeordnet und bewertet (Kapitel 4 & 5).